3 In der Erklärung des Außenministers Eden vor dem Unterhaus am 5. August 1942. Ein Auszug der Rede ist auch wiedergegeben in: Beneš, Memoirs, S. 208. Über die völkerrechtliche Problematik der Kündigung des Münchener Abkommens durch Großbritannien s. Friedrich Korkisch, „Zur Frage der Weitergeltung des Münchener Abkommens”, Zeitschr. f. ausländ. öff. Recht und Völkerrecht XII (1944), S. 87 ff.; Hermann Raschhofer, Die Sudetenfrage, ihre völkerrechtliche Entwicklung vom Ersten Weltkrieg bis zur Gegenwart, München 1953, vor allem S. 248 ff. — Über die Bedeutung von Lidice für die vorausgehenden Verhandlungen vgl. W. Jaksch, a. a. O., S. 18.
General de Gaulle als Präsident des Französischen National-Komitees unterzeichnete am 29. September 1942 noch eine weitergehende Erklärung, durch die nicht nur die territoriale Veränderung von 1938 widerrufen, sondern auch die ausdrückliche Anerkennung der Grenzen der ČSR vor 1938 ausgesprochen wurde.