1 Die Erklärung ist im Auszug wiedergegeben in „Einheit”, Nr. 23 vom 21. November 1942, S. 3. — Der Staatsrat war (durch ein Dekret von Beneš in seiner Funktion als Staatspräsident der tschechoslowakischen Staatsorganisation im Exil) am 21. Juli 1940 gebildet worden. Er sollte dem Staatspräsidenten und der Staatsorganisation im Exil beratend zur Seite stehen. Seine 40 Mitglieder wurden jeweils für ein Jahr vom Staatspräsidenten ernannt (vgl. Beneš, Memoirs, S. 128).