6 Der genaue Wortlaut der Mitteilung Lisickýs ist folgender: „Darüber, wie die tschechoslowakische Regierung das Problem der deutschen Minderheit zu lösen beabsichtigt, hat sie den Großmächten ein umfangreiches Sondermemorandum vorgelegt, um ihre Kapitulationsforderimg zu belegen. Soweit es die Arithmetik der deutschen Minderheit betrifft, wurde dort mit der Zahl von 3 200 000 unserer Deutschen, laut Volkszählung aus dem Jahre 1930, folgendermaßen disponiert: etwa eine viertel Million Deutsche muß man auf Kriegsverluste rechnen, und ca. eine weitere halbe Million bedeutender Henlein-Leute wird aus der Tschechoslowakei flüchten. So kommen wir zu der Zahl von nicht ganz zweieinhalb Millionen, wovon man etwas über 1600 000 durch einen organisierten Transfer wird aussiedeln müssen. Es besteht nicht die Absicht, soweit das Ver-
mögen auf Grund einer Strafe dem Gesetz nach nicht verfallen ist, dieses den transferierten Personen zu konfiszieren. In der Regel wird den transferierten Personen erlaubt werden, ihr bewegliches Eigentum, mit Ausnahme solcher Gegenstände, deren Ausfuhr allgemein, d. h. auch für die Tschechen verboten sein wird, mitzunehmen. Der Wert des im Lande verbliebenen Eigentums wird nach allgemein geltenden Schätzungssätzen festgelegt werden. Die transferierten Personen werden Bescheinigungen erhalten, die sie berechtigen werden, den festgelegten Schätzungspreis vom deutschen Staat auf Rechnung der tschechoslowakischen Forderungen an Deutschland ausbezahlt zu bekommen, oder sie werden bei uns mit deutscher Mark, die in unserem Lande eingezogen werden wird, bezahlt werden. — Solche Grundsätze unserer Transfermethode wurden notifiziert; diejenigen, die in der Heimat waren, können diese Grundsätze mit den Tatsachen unserer Transferpraxis konfrontieren. Es werden 800 000 Deutsche übrigbleiben; diesen werden wir erlauben, bei uns zu bleiben, sie werden aber ihre bisherigen Minderheitenrechte verlieren und für eine Verschmelzung mit den Tschechen in einen Nationalkomplex bestimmt werden. — Während des alten Österreich nannte man es Entnationalisierung. — Nach einer gewissen Übergangszeit einstweiliger Erleichterungen wird es niemandem erlaubt werden, vor den tschechoslowakischen Gerichten und Behörden die deutsche Sprache zu gebrauchen, und niemand wird in der Tschechoslowakei für seine Kinder deutsche Schulen verlangen können.” Übersetzt aus Stránský, a. a. O., S. 26.