1 Dazu erklärte Lisický, während der oben erwähnten Diskussion: „Die einzige Möglichkeit, in der Deutschland gezwungen worden wäre, dem Transfer zuzustimmen, blieb ungenützt.” (Stránský, a. a. O., S. 27.)
Den Gedanken, daß die Fundamente der künftigen Friedensordnung, vor allem Grenzregelungen bereits im Waffenstillstandsvertrag verankert werden müßten, vertrat Beneš wiederholt schon seit 1942; vgl. z. B. seine Reden vor dem Liberal Social Council in London am 12. Mai 1942 (War and Peace Aims of the United Nations, Bd. I, S. 430 ff.) und vor dem Tschechoslowakischen Staatsrat in London am 12. Nov. 1942 (ebenda, S. 439 ff.).