4 Die Errichtung demokratisch gewählter Nationalausschüsse als Verwaltungsorgane auf Orts-, Bezirks- und Landesebene war bereits in der Revolution von 1848 und nach der Errichtung der Tschechoslowakischen Republik diskutiert worden. Sie wurden nach 1918 vor allem deswegen nicht eingerichtet, weil durch diese auf demokratische Weise gewählten Institutionen die rein deutschen oder madjarischen Siedlungsgebiete eine weitgehende Selbstverwaltung erhalten hätten; vgl. Beneš, Memoirs, S. 271.