1 Das ist offenbar schon bei der dem Godesberger Memorandum beigegebenen Karte (vgl. oben Seite 5, Anm.) geschehen. Auf der 5. Sitzung des Internationalen Ausschusses in Berlin am 4. Oktober 1938 erklärte der deutsche Vertreter: „Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Münchener Abkommens könnten die Modalitäten der seinerzeitigen Saarabstimmung hierfür (sc. für die Festlegung der Demarkationslinie) als Grundlage dienen. Man müsse sich deshalb auf den Bevölkerungsstand des Zeitpunktes stützen, in dem deutsche Bevölkerung unter die tschechoslowakische Oberhoheit kam. Das heißt, das Stichdatum sei genau wie an der Saar der Oktober 1918. Im Oktober 1918 habe keine offizielle Volkszählung stattgefunden. Man müsse deshalb auf die nächst frühere, das heißt auf die Volkszählung von 1910 zurückgreifen.” (Akten zur Deutschen Auswärtigen Politik, Serie D, Bd. IV, Dok. 24, S. 29.) — Hitler hatte vorher (2. Okt.) einmal die „Volkszählung von 1930 und andere Volksabstimmungen” als Grundlage genannt. (Akten zur Deutschen Auswärtigen Politik, a. a. O., Dok. 12 S. 17.)

Die Volkszählung von 1910 nach der Umgangssprache, fremde Staatsangehörige wurden im alten Österreich nicht erfaßt, ergab für Böhmen und Mähren-Schlesien innerhalb des später zur Tschechoslowakei gehörenden Gebietes (ohne das Hultschiner Ländchen) folgende Zahlen (nach Čechoslovakìsche Statistik — Bd. 9, S. 76*):

Im Hultschiner Ländchen, das bis zur Abtretung an die Tschechoslowakei zum

Deutschen Reich (Reg.-Bez. Oppeln) gehörte, wurden 1910 folgende Zahlen ermittelt (a. a. 0., S. 75*):

Nach der Praxis der tschechoslowakischen Volkszählung von 1930 (s. o. S. 8) wurden im Hultschiner Landeten von 54 734 Einwohnern 49 957 auf Grund ihres heimatlichen „mährischen” Dialekts als Tschechen gezählt, während sieh bei Wahlen immer eine absolute Mehrheit deutscher Stimmen ergab und sich bei der Volkszählung im Jahre 1939 die Bevölkerung des Hultschiner Ländchens zu 99 v. H. zum deutschen Volk bekannte.