1 Nach einer Berechnung des Statistischen Zentralamtes in Prag betrug 1930 (nach den Ergebnissen der damaligen Volkszählung) die Zahl der Tschechen und Slowaken in den später an das Deutsche Reich abgetretenen Gebieten 743 086. (vgl. Statistisches Jahrbuch für das Protektorat Böhmen und Mähren 1941, hrsg. vom Statistischen Zentralamt in Prag, Jg. I (1941), S. 284.) In einer Aufzeichnung des Auswärtigen Amts war die Zahl der an Deutschland gefallenen tschechischen Volkszugehörigen auf 676478 beziffert worden (nach Volkszählung 1930!); Akten zur Deutscheu Auswärtigen Politik, a. a. O., Dok. Nr. 121, S. 135. Vergleicht man die vom Statistischen Zentralamt in Prag ermittelte Zahl der Tschechen, die 1930 in den später an das Deutsche Reich abgetretenen Gebieten wohnten, mit den Ergebnissen der deutschen Volkszählung von 1939 (vgl. Anmerkungen S. 14), so ergibt sich eine Differenz von rund 425 000. Unter Berücksichtigung der Änderung der Volkszugehörigkeit jener Bewohner, die bis 1939 zu den Tschechen und Polen gezählt wurden, sich nach der subjektiven Volkstumstheorie dann aber zum Deutschtum bekannten und unter Berücksichtigung der seit 1930 in die sudetendeutschen Gebiete noch übergesiedelten Personen tschechischer Nationalität, dürfte die Zahl der bis Mai 1939 abgewanderten Tschechen an die 500 000 betragen haben.

Alfred Bohmann, Die Kriegs- und Vertreibungsopfer der Sudetendeutschen (Sudetendeutscher Artikeldienst, Jg. 3, Nr. 12, Juni 1954), berechnet auf Grund des Bevölkerungsrückgangs im „Reichsgau Sudetenland” von 3 157 139 Personen am 1. Dezember 1930 auf 2 943 187 Personen bei der Volkszählung vom 17. Mai 1939 unter Zurechnung des Bevölkerungszuwachses die Zahl der abgewanderten Tschechen mit etwa 414 000 Personen, stellt aber gleichzeitig fest, daß die Bevölkerung des Protektorats tatsächlich um 600 000 Personen zugenommen habe. Darin dürften allerdings die seit dem März 1939 ins Protektorat gekommenen Reichsdeutschen einbegriffen sein.