1 Diese Angaben stützen sich im wesentlichen auf den Bericht von General Klecanda in seiner Verteidigungsrede vom 2. August 1946 vor dem tschechischen Nationalgericht, vor dem er wegen seiner Beteiligung an den oben geschilderten Vorgängen angeklagt und der Kollaboration beschuldigt worden war. Nach seinem Freispruch sollte er sich vor einem Militärgericht verantworten und verübte Selbstmord. Über diese Pläne und Absichten Franks s. auch Dennler, a. a. O.t S. 142 ff. und Emil Franzel, Prag im Mai 1945, in „die Welt”, Nr. 103—105 vom 4., 5. und 6. Mai 1950.