1 Nach dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 16. März 1939 über das Protektorat Böhmen und Mähren (RGBI 1939, Teil I, S. 485 ff.) Art. 7, Abs. 3 konnte das Protektorat „für die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit und Ordnung” eigene Verbände aufstellen. Am 31. Juli 1939 genehmigte Hitler einen Erlaß über die Aufstellung dieser Regierungstruppe, die etwa 7000 Mann und über 200 Offiziere umfaßte (vgl. Nation und Staat, Jg. 13, 1939/40, S. 37). Über ihr mögliches Zusammenwirken mit der Untergrundbewegung ist noch nichts Näheres bekannt, auch nichts darüber, wieweit die Mitglieder der Regierungstruppe nachher der Kollaboration bezichtigt wurden.

vgl. auch Bericht Nr. 24, S. 124.