1 Die Kapitulationsurkunde hatte folgenden Wortlaut:
1. Der Bevollmächtigte des Befehlshabers der deutschen Streitkräfte unterzeichnet ein Abkommen über die Art des Abzuges aller deutschen Streitkräfte, einschließlich Luftwaffe, aller Kommandanturen, Verbände der Waffen-SS und aller staatlich und militärisch organisierten Einheiten im Gebiet und in der Umgebung. Der Anfang des Abzuges der Einheiten wird für den 8. Mai 1945, 18 Uhr, festgelegt. 2. Durch dieses Abkommen werden die seitens des Kommandos der alliierten Kampfkräfte (amerikanische, englische und sowjetische) gestellten Bedingungen nicht beeinflußt. 3. Deutsche Frauen und Kinder, soweit sie mit den Einheiten nicht aus Prag abziehen werden, stehen unter dem Schütze des Internationalen Roten Kreuzes, das sie betreuen und ihren Abtransport besorgen wird. 4. Alle Kriegsgefangenen der alliierten Völker und alle internierten und verhafteten Personen werden sofort entlassen und den tschechischen Polizeibehörden übergeben. 5. Die Waffenablieferung wird folgendermaßen vor sich gehen: alle schweren Waffen werden nach dem Verlassen Prags am Stadtrand abgeliefert und von der tschechoslowakischen Nationalarmee übernommen werden. Flugzeuge verbleiben auf beiden Flugplätzen in Rusin und Gbell. 6. Die Ablieferung aller anderen Waffen an die tschechoslowakische Nationalarmee wird durchgeführt, noch bevor die amerikanische Demarkationslinie erreicht wird. Sämtliche Waffen werden mit Munition abgeliefert, und es wird nichts absichtlich beschädigt werden. 7. Für die Abwicklung der pionier-technischen Angelegenheiten (Sprengladungen in Brücken, unterminierte Straßen und Gebäude) wird der bevollmächtigte General besondere Ubergabeeinheiten unter dem Kommando eines Offiziers (Major Zehres) bestimmen. 8. Die Einheiten sind berechtigt, die notwendigen Lebensmittelmengen aus den Magazinen zu entnehmen. Der Rest wird ordnungsgemäß den Organen der tschechoslowakischen Nationalarmee übergeben werden. 9. Die tschechische Bevölkerung wird den abziehenden deutschen Einheiten keine Schwierigkeiten machen. Beendet, unterzeichnet. Dr. Albert Pražák e. h., Josef Smrkovský e. h., Dr. Kotrlý e. h., Kapitän Jaromír Nechanský e. h., General Karel Kutlvašr e. h., Oberstleutnant des Generalstabes Frant. Bürger e. h., Oberstleutnant des Generalstabes Jaromír Kadanka e. h. General der Infanterie Rud. Toussaint e. h. Nachtrag zum Protokoll vom 8. Mai 1945: General Toussaint erklärt, die evtl. Widerstandsnester der deutschen Einheiten, die sich seinem Befehle widersetzen werden, mit seinen Kräften zu säubern. Beendet und unterzeichnet. Toussaint e. h. Übersetzt aus „MIadá Fronta”, Prag, vom 2. Juni 1945.