1 Da das Nationalitätenproblem in Böhmen bis hin zu dem Mächte-Abkommen von München 1938 und bis zur nationalsozialistischen Herrschaft im „Reichsprotektorat Böhmen und Mähren” weit mehr als nur regionale Bedeutung besitzt, wird es eingehend im Zusammenhang der allgemeinen Erörterungen des Schlußbandes behandelt werden.