6 Über ihnen stand neben der provisorischen Regierung das provisorische Parlament, das im Herbst 1946 mittelbar von den Ortsnationalausschüssen (Wahlmännersystem), deren Mitglieder ihrerseits nicht vom Volke gewählt worden waren, gewählt wurde und sich aus Mitgliedern der vier Regierungsparteien: tschechische Kommunisten, Sozialdemokraten, Nationalsozialisten, (katholische) Volkspartei und den Massenorganisationen der Werktätigen (Gewerkschaften, „Verband der Ackerbautreibenden”, Jugendverband) zusammensetzte. Die 100 Abgeordneten der Slowakei (slowakische Kommunisten, slowakische Demokraten) für das provisorische Parlament (insgesamt 300 Abgeordnete) waren bereits im August nach dem gleichen System gewählt worden; vgl. Keesing's Archiv, Jg. 15 (1945), S. 468 G; H. Setou-Watson, The East European Revolution, London 1956, 3. Aufl., S. 179 ff.
Über die verfassungsrechtliche Entwicklung in der Tschechoslowakei nach 1945 s. F. Korkisch, Die verfassungsrechtliche Entwicklung in der Tschechoslowakei bis zur Verfassung vom 9. Mai 1948, a. a. O., S. 670 ff., vor allem S. 677 ff. Die ersten Wahlen (Verfassunggebende Nationalversammlung), bei denen die Kommunisten über 37 */« aller Stimmen (40,3 % in Böhmen, Mähren-Schlesien) erhielten, fanden am 26. Mai 1946 statt. Nach ihnen wurde eine unter Führung des Kommunisten Gottwald stehende Koalitionsregierung gebildet, die bis zum 20. Februar 1948 amtierte. Nach dem Staatsstreich vom 25. Februar 1948 wurde die Tschechoslowakei „Volksrepublik”.