3 vgl. die Berichte Nr. 38; Nr. 40, S. 230; Nr. 69, S. 351 f.
Das willkürliche Vorgehen gegen diese Gruppe wurde nachträglich durch das Verfassungsdekret des Präsidenten der Republik vom 27. Oktober 1945 über die Sicherstellung der als staatlich unzuverlässig betrachteten Personen während der Revolutionszeit (Slg. Nr. 137) legalisiert; s. Anlage 14, S. 276.