1 Nach der Niederschrift von Dr. Gustav Peters. Peters hebt allerdings für den sogenannten Abgeordneten-Prozeß gegen Parlamentarier der SdP die korrekte Haltung der Verteidiger hervor: „Die Anwälte, die uns zugeteilt worden waren, haben eine gute Mitte zwischen ihrer Pflicht als Rechtsbeistände und dem Druck ihrer nationalen Umwelt, wie sie die Erbitterung über das Protektorat und die Revolution geschaffen hatte, gehalten. Keiner von den 15 Anwälten hat seinen Mandanten bewußt oder bösartig im Stich gelassen, wenn auch nicht alle hohen Anforderungen hätten standhalten können.”
Über das Verhalten der ex offo-Verteidiger in Volksgerichtsprozessen s. auch die Berichte Nr. 46, S. 248 ff.; Nr. 54, S. 289 f.; vgl. auch Bericht Nr. 67, S. 344.