3 Justizminister Drtina, der im Juni/Juli 1947 im Parlament wegen dieser Maßnahmen heftig angegriffen wurde, begründete sie mit dem Hinweis, daß man die Häftlinge deswegen ausgewiesen habe, um nicht für ihre Familien, die auf Grund der tschechisch-amerikanischen Vereinbarungen nicht ohne ihren Ernährer ausgewiesen werden konnten (s. u. S. 118 ff.), sorgen zu müssen. Die einzelnen Fälle seien im Justizministerium sorgfältig geprüft worden. Nur kleine Funktionäre der SdP, NSDAP und ihrer Organisationen wurden abgeschoben, nicht aber Angehörige der SS, der Gestapo und des Sudetendeutschen Freikorps. Man wollte vor allem auch verhindern, daß die Häftlinge nach der Verbüßung ihrer Strafe in der ČSR blieben und vielleicht nicht mehr abgeschoben werden konnten. (Drtiua, Na soudu národa, S. 47.)

Die Kritik wurde vorwiegend deswegen ausgelöst, weil die zu gleich hohen Strafen verurteilten Tschechen ihre Strafzeit voll verbüßen mußten, während man die Deutschen freiließ, (vgl. hierzu auch „Dnešek” vom 27. Februar 1947, S. 780.)