5 Unter Anklage standen hier folgende Männer: Hans Krebs, Georg Böhm, Franz Schreiber, Franz Werner, Ernst Kundt, Hans Westen, Dr. Karl Feitenhansel, Gustav Knöchel, Karl Schlösser, Dr. Gustav Peters, Emil Enheeber, Karl Garlik, Gustav Hocker, Karl Stellwag, Benno Fischer, Dr. Alfred Rösche. Von ihnen sind die sechs zuerst genannten zum Tode verurteilt und hingerichtet worden, der letzte starb vor Verkündigung des Urteils. Ein Angeklagter wurde freigesprochen (Benno Fischer), die übrigen zu Freiheitsstrafen von 3 Jahren bis zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Keinem der Angeklagten war Teilnahme
an Verbrechen oder Greueln vorgeworfen worden, sondern Beteiligung an Bestrebungen, die Sudetengebiete von der ČSR zu lösen. Tendenzen zum Anschluß au Deutschland wurden den Sudetendeutschen in der Anklageschrift seit 1848 unterstellt. (Die deutsche Übersetzung der Anklageschrift befindet sich bei der Niederschrift des mitangeklagten und im Januar 1954 nach Verbüßung der 7jährigen Freiheitsstrafe freigelassenen Dr. Gustav Peters.) — Außerhalb dieses Prozesses sind noch 5 weitere Abgeordnete der SdP in Sonderprozessen verurteilt worden, unter ihnen Karl Hermann Frank, der zum Tode verurteilt und am 23. Mai 1947 hingerichtet wurde. Zu nennen ist auch der Prozeß gegen den Primatorstellvertreter von Prag, Professor Pfitzner, der am 2. September 1945 in Prag öffentlich hingerichtet wurde, und der Prozeß gegen den stellvertretenden Reichsprotektor von Böhmen und Mähren, Chef der deutschen Ordnungspolizei und SS-Obergruppenführer Kurt Daluege, der am 20. Oktober 1946 in Prag gehenkt wurde. — Nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist für die Abwicklung der Volksgerichtsprozesse, gerechnet vom Ausbruch der Revolution (5. Mai 1945), gab Justizminister Prokop Drtina vor dem tschechoslowakischen Parlament einen Bericht über die Tätigkeit der Volksgerichtshöfe: Bei 24 außerordentlichen Volksgerichtshöfen wurden insgesamt 132 549 Verfahren eingeleitet, von denen 130 111 erledigt wurden. Von diesen wurden 38 316 Fälle behandelt und 4592 ordentlichen Gerichten übergeben. 40 534 Fälle wurden nicht aufgenommen, die übrigen fielen unter das sogenannte kleine Retributionsdekret (Slg. Nr. 138, 1945; das Dekret betraf allein Tschechen und Slowaken und befaßte sich mit geringfügigeren Vergehen). 713 Personen, darunter 475 Deutsche und 234 Tschechen, wurden zum Tode, 741 Personen, darunter 443 Deutsche und 293 Tschechen, zu lebenslänglichen Freiheitsstrafen verurteilt. 19 888 Personen erhielten Freiheitsstrafen von insgesamt 206 334 Jahren. 745 Verurteilten wurden die Strafen erlassen, 9132 Personen freigesprochen. (Prokop Drtina, Na soudu národa, S. 11 f.) Nach neuesten Pressemeldungen (Münchener Merkur, Nr. 200 vom 20. August 1957) sollen sich heute noch 123 verurteilte Deutsche in tschechischen Gefängnissen befinden, darunter u. a. der letzte Wehrmachtsbevollmächtigte beim deutschen Staatsminister für Böhmen und Mähren, General Toussaint.