5 vgl. die Berichte Nr. 38, S. 220; Nr. 126, S. 585 f. und 631; Nr. 127, S. 661; Nr. 128, S. 694 f.
Da sich die Fälle häuften, in denen Deutsche Teile ihres beweglichen Besitzes bei deutschen oder tschechischen Nachharn und Bekannten unterstellten oder sie verschenkten, um sie vor dem Zugriff der Nationalverwalter und Ämter zu retten, riefen die für die Erfassung des enteigneten deutschen Besitzes zuständi- gen Behörden unter Androhung von schweren Strafen zur Abgabe der verborgenen Habe auf; vgl. z. B. Anlage 28, § 6. In einem in „Hlas” (Die Stimme), Nr. 94 vom 5. Sept. 1945, veröffentlichten Aufruf heißt es (in deutscher Übersetzung): „Die Landesfinanzdirektion, Expositur Troppau, wurde vom Landesnationalausschuß, Expositur Mährisch Ostrau, damit beauftragt, nach verborgenem und verschachertem Besitz von Deutschen und anderen Staatsfeinden zu fahnden. Die Abteilung für Sicherstellung der Landesfinanzdirektion, Expositur Troppau, fordert daher die Bewohner des politischen Bezirkes von Troppau, Weißwasser, Hultschin, Brunnthal, Jägerndorf und Freiwaldau auf, ihr sämtliche Vorfälle zu melden, bei denen es sich um verschachertes und verborgenes Eigentum (Bilder, Teppiche, Schmuck, Radioapparate, Sparbücher, Bargeld, Briefmarkensammlungen, Kunstgegenstände und ähnliches) handelt. Dabei soll der Name und die Adresse desjenigen angeführt werden, wo sich solcher Besitz befindet und der Name und die Adresse desjenigen, der dies mitteilt. Wir machen darauf aufmerksam, daß alle internierten Deutschen nach und nach verhört werden, wem sie ihren Besitz schenkten oder wem sie ihn zur Aufbewahrung übergeben haben. Der Name von Personen, die solche Anzeigen erstatten, wird vollkommen geheimgehalten.”