3 Als Beispiel seien hier einige Äußerungen Beneš' in seiner bekannten Rede in Melnik am 14. Oktober 1945 genannt, in der er sich auch ausführlich mit der Ausweisung der Deutschen befaßte. Nachdem er noch einmal die Ereignisse während der Sudetenkrise dargestellt hatte, fuhr er fort: „Ich zog daher meinen unausweichlichen Schluß, auch wenn es für unser Wirtschaftsleben belastend ist, unsere Deutschen müssen von uns fort.” (Übersetzt aus: Právo Lidu, Nr. 131 vom 16. Oktober 1945.) Am 28. Oktober 1945 erklärte er: „Es verlassen die Republik nicht weniger als 800 000 Arbeitskräfte. Der Staat wird ärmer, aber das Opfer muß im Interesse des zukünftigen Friedens gebracht werden.” (Übersetzt aus: Stránský, a.a.O., 2. Teil, S. 61.)
vgl. auch die Stellungnahme des Vorsitzenden des tschechischen Siedlungsamtes in Prag, Kreysa, dem auch die Erfassung der deutschen Bevölkerung für die Ausweisung oblag, in einem Leitartikel in „Rudé Právo” vom 5. Dez. 1945. K. führte u. a. aus: „. . . Schließlich begannen in dieser Zeit auch bei uns anonyme Stimmen zu erscheinen, die freudig diese Gelegenheit [d. h. die in der angelsächsischen Presse lautgewordenen Bedenken gegen die Vertreibung] ergriffen, auf gewisse Uneinigkeiten unter den Verbündeten nach der Londoner Konferenz bezüglich verschiedener Punkte des Potsdamer Abkommens aufmerksam machten und anfingen, mit allem möglichen, hauptsächlich mit wirtschaftlichen Argumenten Unruhe zu verbreiten. Sie drohten mit dem Verlust der Exportproduktion der Aberthamer Handschuhe und der Schluckeuauer künstlichen Blumen. Und dabei ging es ihnen um den Verlust ihres traditionellen deutschen faschistischen Verbündeten ...„ In den Richtlinien zur Durchführung des Dekrets über die Arbeitspflicht der Personen, welche die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft verloren haben, war ausdrücklich festgelegt worden, daß zugeteilte Arbeitskräfte ohne Rücksicht darauf, ob durch ihre Abschiebung wirtschaftliche Schäden entstehen, für die Aussiedlung freizugeben seien; vgl. Anlage 17, S. 284.