1 Die Verordnung des Innenministers vom 16. Mai 1945 hat folgenden Wortlaut (nach einer Übersetzung aus den Akten der Antifa-Kommission von Tetschen, im Privatarchiv von Roman Wirkner):

„Im Sinne des Programmes der tschechoslowakischen Regierung ist allen deutschen Antinazisten und Antifaschisten, welche schon vor der Zerschlagung der Republik einen aktiven Kampf gegen den deutschen Faschismus geführt haben und welche den Abwehrkampf gegen die deutsche faschistische Okkupation hauptsächlich in der Zeit während des Krieges weiterführten, die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft zu bestätigen.

Das Ministerium des Innern bestimmt, daß mit diesen Personen deutscher Nationalität anders verfahren wird als mit den übrigen Deutschen, ebenso mit ihren Angehörigen (mit Ausnahme Schuldbeladener). Diese Deutschen haben das Recht auf Schutz durch die tschechoslowakischen Staatsorgane. Der Národní Výbor hat solchen staatstreuen Deutschen, hauptsächlich den Kommunisten und Sozialisten, deren Mitgliedschaft anerkannt ist, amtliche Bescheinigungen auszustellen, welche sie vor Maßnahmen, welche gegen die übrigen Deutschen von tschechoslowakischer oder von verbündeter Seite durchgeführt werden, schützen.”