2 Adler, a. a. O., zitiert u. a. (S. 743) auch den in „Dokumente zur Austreibung der Sudetendeutschen” gedruckten Bericht des Arztes Dr. Siegel über das tschechische Konzentrationslager für Deutsche, in dem 6 jüdische Insassen genannt werden. — vgl. auch Bericht Nr. 24, S. 121; Dokumentation der Vertreibung, 2. Beiheft, S. 138 und den Bericht von Rhona Churchill in der Londoner „Daily Mail” vom 6. August 1945 (s. oben S. 66, Anm. 3), in dem sie der Feststellung, da(3 die Deutscheu nun unterschiedslos in die im ganzen Lande errichteten Lager getrieben werden, hinzufügt: „Sogar deutsche Juden und Antinazis, die erst kürzlich aus Konzentrationslagern der Gestapo befreit wurden, sind davor nicht sicher.”

Für die Haltung der tschechischen Öffentlichkeit zur Frage der deutschen Juden ist ein im „Lidový Večerník” (Olmütz), Nr. 96 vom 10. Oktober 1945 erschienener Artikel aufschlußreich, in dem gegen eine in der britischen Wochenzeitung „Time and Tide” veröffentlichte Leserzuschrift über das deutsche Judenproblem in der ČSR geschrieben wird:

„Mit Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 33 vom 2.8. 1945, veröffentlicht am 10. 8. 1945, wurde all jenen die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft aberkannt, die sich zur deutschen Nationalität bekannt hatten. Jeder einzelne Deutsche muß von neuem um die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft ansuchen. Es besteht kein Zweifel, daß ein gewesener tschechoslowakischer Staatsbürger deutscher Nationalität die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft wiedererlangt, wenn er allen Bedingungen entspricht, die das angeführte Dekret verlangt, vor allem derjenigen, ob er sich in der Zeit der Bedrohung des Staates als verläßlicher tschechoslowakischer Staatsbürger erwies, ob er sich nicht an Anschlägen gegen die Republik beteiligte, ob er für die Republik gekämpft hat, ob er von den Nazis verfolgt wurde usw. Es ist ganz entschieden unmöglich, daß jemand auf die ‚Liste der Kriegsverbrecher' gesetzt wurde, der kein Kriegsverbrecher ist.

Dem Verfasser unterlief in seinem Schreiben in Time and Tide vom 6. 10. 1945 ein grundlegender Irrtum. Er begründete seine Information auf rassische Motive. Die Frage der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft wird in der Tschechoslowakischen Republik nur auf der Grundlage der Nationalität entschieden.

In der Tschechoslowakei geht es lediglich um die Frage: Tscheche und Slowake oder Deutscher und Ungar. Um nichts anderes. Wenn sich allerdings ein Jude zur deutschen Nationalität bekannt hat, muß er denselben Weg gehen wie jeder anderer Bürger deutscher Nationalität, der sich um die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft bemüht.”

Eine ähnliche Stellungnahme bezog auch Jozef Lettrich, der Vorsitzende des Slowakischen Nationalrats, in einer Rede in Preßburg; nach einem Zeitungsbericht zitiert in: Právo Slovákov na Samostatnost vo svetle Dokumentov — Biela Kniha, bearbeitet von F. Ďurčanský, Buenos Aires 1954, S. 585.