2 An diese Formulierung des Artikels XIII der Potsdamer Vereinbarungen knüpfte

sich eine interessante Diskussion im Anschluß an den Vortrag von J. Stránský im Beneš-Institut in London. In ihr stellte Karel Lisický die These auf: Man könne diesen Beschluß der Potsdamer Konferenz nicht dahin auslegen, wie das auch Stránský getan habe, daß die drei Großmächte die Vertreibung der Deutschen „gutgeheißen und unterstützt” haben. Das träfe wohl zweifellos auf die sowjetische Regierung zu, denn die Vertreibung der Deutschen, die sie unterstützt habe, bedeutete die Bindung der Tschechoslowakei an die Sowjetunion. Daß auch die Westmächte die Vertreibung im Prinzip gutgeheißen haben, könne nicht behauptet werden. Der Wortlaut des Art. XIII (und was hier als Kollektivstandpunkt der drei Großmächte protokolliert sei) besage demgegenüber keine Gutheißung der Vertreibung, sondern die Anerkennung nach Beratung „unter allen Gesichtspunkten”, daß die Überführung der Deutschen, nachdem ihre Vertreibung — eines der vielen faits accomplis des Zweiten Weltkrieges und der tschechischen „Nationalrevolution” — bereits monatelang im Gang war, notwendig sei, und zwar mit der gleichzeitigen Bestimmung, daß sie organisiert und human durchgeführt werden soll. Lisický kommt zu dem Schluß, daß die Anerkennung gewisser Tatsachen nicht ihre Gutheißung bedeute oder gar die Verpflichtung einschließe, für ihre Aufrechterhaltung einzustehen; vgl. Stránský, a. a. O., S. 27 f. Wieweit tatsächlich die Formulierung des Art. XIII bei den Potsdamer Beratungen auf vorausgegangene Meinungsverschiedenheiten vor allem zwischen der Sowjetunion und Großbritannien hindeutet, kann ohne Kenntnis der Akten nicht entschieden werden.