2 Anfang Oktober forderte der Alliierte Kontrollrat in Deutschland (laut UP-Meldung vom 4. 10. 45) die Regierung der Tschechoslowakei (und Polens) erneut

auf, den Abtransport von Deutschen einzustellen, bis ihre ordnungsgemäße Überführung entsprechend den Bestimmungen der Potsdamer Konferenz durchgeführt werden könne, wozu sich die Regierung bereit erklärte, (vgl. Keesing's Archiv, Jg. 15 [1945], S. 462 E.) — Bis zu dieser Zeit war es entgegen den Potsdamer Bestimmungen auch in der Tschechoslowakei wiederholt zu Austreibungsaktionen gekommen. Bei den amerikanisch-tschechischen Besprechungen vom 8./9. Januar 1946 über die Modalitäten der Überführung in die amerikanische Besatzungszone Deutschlands gaben die Tschechen auf Befragen an, daß 70 000 bis 75 000 Deutsche „in organisierten Transporten” nach dem Potsdamer Abkommen in die Sowjetzone ausgewiesen wurden; s. Anlage 31, S. 332, Punkt e der Besprechungen.