2 vgl. Bericht Nr. 118, S. 527. Nach einer Auskunft des Vfs. machten vor allem die zuständigen Landesbehörden von Sachsen, in denen der kommunistische Einfluß vorherrschte, Schwierigkeiten bei der Durchschleusung der Transporte. Trotz der Intervention der thüringischen Landesregierung bei der zentralen Umsiedlerstelle für die sowjetische Besatzungszone (s. Anlage 34 b) und der Anweisung sowjetischer Dienststellen, die Transporte ungehindert durch Sachsen passieren zu lassen (s. Anlage 34 c), konnte die Aktion nicht fortgeführt werden, da sie nach der im Frühjahr 1946 stattgefundenen Zwangsvereinigung der KPD und SPD in Thüringen von den Kommunisten, die den leitenden Posten in der Aussiedlungs-Behörde in Weimar übernahmen, verhindert wurde.
Bezeichnend für die Haltung der sowjetischen Militärregierung in dieser Angelegenheit ist die in Anlage 34 c abgedruckte Anweisung. Dort ist von nur 30 000 Antifaschisten die Rede, obwohl die Aufnahme von 100 000 vereinbart war.