3 Luža gibt für 1. November 1946 1876 Deutsche jüdischer Herkunft und deutschen Bekenntnisses als in der ČSR verblieben an; a. a. O., S. 27.

P. Meyer, a. a. O., S. 79 berichtet, daß eine Verordnung des Innenministers erst vom 10. September 1946, also gegen Ende der eigentlichen Austreibungsperiode, die Deportation von Juden in Transporten von Sudetendeutschen verboten habe. Nach der General-Regelung vom 13. September 1946 sollten Juden, denen Germanisierung oder Madjarisierung zum Vorwurf gemacht wurde, zwar ihre Staatsbürgerschaft verlieren, aber nicht zusammen mit Deutschen deportiert werden. Sie konnten ein Gesuch stellen, daß ihnen die Ausreise gestattet würde, was formell ähnlich wie bei den Antifaschisten war. Meyer weist weiter (S. 193, Anm. 13) darauf hin, daß die tschechische Presse im Anschluß an ein Interview des tschechischen Innenministers Nosek vom 20. Februar 1947 davon gesprochen habe, es hätten 2000 Juden freiwillig die ČSR nach Deutschland verlassen. Die kommunistische Zeitung „Rudé Právo” gab sogar die zehnfache Zahl an. Meyer selbst erwähnt nur 150 Juden, die durch Vermittlung der UNNRA die ČSR verlassen hätten.