1 Politische Ausgangsbasis für den Zusammenschluß der Slowaken und Tschechen in einem gemeinsamen Staat war — neben den gegen Ende des vorigen Jahrhunderts einsetzenden Bestrebungen aktiver nationaler Gruppen für ein kulturelles und politisches Zusammengehen beider Völker (1896 Gründung der Tschechoslowakischen Gesellschaft in Prag) — das Pittsburger Übereinkommen vom 30. Mai 1918 und die Erklärung der Repräsentanten der slowakischen Parteien in Turz Sankt Martin vom 30. Oktober 1918, die die Slowakei zu einem Bestandteil der am 28. Oktober 1918 ausgerufenen Tschechoslowakischen Republik erklärte.

Das zwischen Vertretern der Slowakischen Liga in Amerika einerseits und Delegierten der Vereinigung nationaler Tschechen sowie der Union katholischer Tschechen und dem Vorsitzenden des Tschechoslowakischen Nationalrats, Th. G. Masaryk andererseits in Pittsburg unterzeichnete Übereinkommen bestimmte u. a.: „Wir genehmigen das politische Programm, das auf die Vereinigung der Tschechen und Slowaken in einem selbständigen Staat aus den Böhmischen Ländern und aus der Slowakei hinzielt.

Die Slowakei wird ihre eigene Verwaltung, ihren Landtag und ihre Gerichte haben.

Das Slowakische wird die amtliche Sprache in der Schule, im Amt und im öffentlichen Leben überhaupt sein.

Die einzelnen Bestimmungen über die Einrichtung des tschechlowakischen Staates obliegen den befreiten Tschechen und Slowaken und ihren rechtmäßigen Vertretern.” (Braunias, Der Pittsburger Vertrag., Zeitschr. f. Völkerrecht, Jg. 22, 1938, S. 195.)

Die englische Übersetzung des Wortlauts der Erklärung von Turz Sankt Martin abgedruckt in: Jozef Lettrich, History of modern Slovakia, London 1956, S. 288 f.