5 Vom Reichsstatthalter des Sudetenlandes (Henlein) war in einem geheimen Erlaß angeordnet worden, im Falle einer drohenden Feindbesetzung die Kreisbehörden zu evakuieren und in den Aufnahmeorten eine Art „Notverwaltung” zu errichten. Das scheint aber nur in den wenigsten Fällen, wie z. B. in Teplitz-Schönau, durchgeführt worden zu sein. Personal des Landratsamtes Teplitz-Schönau gelangte bis nach Landek im Kreis Tepl und amtierte dort später auf Anweisung der amerikanischen Besatzungsbehörden bis Mitte Juni 1945 als „Arbeitsvermittlungsstelle”. Nach der Auflösung dieser Dienststelle wurde es auf amerikanischen Fahrzeugen nach Bayern gebracht. (Ein ausführlicher Bericht hierüber befindet sich in der Dokumentensammlung.)