2 vgl. Rabl, Zur jüngsten Entwicklung der slowakischen Frage, a. a. O., S. 307. Der Regierungsbeschluß hat folgenden Wortlaut:

„1. Die slowakische Regierung errichtet durch Beschluß ein deutsches Staatssekretariat am Sitz der slowakischen Regierung.

2. Das deutsche Staatssekretariat hat die vorläufige Aufgabe, die Interessen der deutschen Volksgruppe in der Slowakei (nemectvo na Slovensku) zu wahren und die gesetzlichen Maßnahmen zur Sicherung der Rechtsstellung dieser Volksgruppe im Rahmen der Landesselbstverwaltung vorzubereiten.

3. Zu diesem Zwecke hat das deutsche Staatssekretariat das Recht, Verordnungen und Bekanntmachungen auf dem Weg über die Regierung herauszugeben. Jede solche Verordnung muß vom Ministerpräsidenten oder von seinem Stellvertreter unterzeichnet sein.

4. Der Leiter des deutschen Staatssekretariats beteiligt sich am Ministerrat hei der Erörterung Volksdeutscher oder gemeinsamer Angelegenheiten.

5. Leiter des deutschen Staatssekretariats ist Ing. Franz Karmasin.

6. Die zur Durchführung der unter Ziff. 2 genannten Zielsetzung notwendigen Mittel werden von der Regierung beigestellt.

7. Mit der Durchführung dieses Ministerbeschlusses wird der Vertreter des Ministerpräsidenten, Justizminister Dr. Ďurčanský betraut.”

Abgedruckt bei Rabl, Zur jüngsten Entwicklung der slowakischen Frage a. a. 0.