2 Sie erfolgte durch eine Vereinbarung, die am 15. Oktober 1941 zwischen Volksgruppenführer Karmasin und dem Beauftragten der slowakischen Bischöfe für die deutschen katholischen Belange, Pfarrer Steinhübel, und dem Bischof der „Deutschen Evangelischen Kirche A. B. in der Slowakei”, Johannes Scherer, geschlossen wurde und hatte folgenden Wortlaut:
Vereinbarung
1. Im Sinne der der Deutschen Volksgruppe gesetzlich zuerkannten Kulturautonomie strebt die Volksgruppenführung die Umwandlung sämtlicher Volksschulen in Gemeindeschulen an. Das Gesetz 308 vom 26. XI. 1940 gibt die Möglichkeit, aus der geschichtlich begründeten und untragbaren Vielfalt der Schultypen die einheitliche Schulform zu entwickeln. Da einheitliche Kirchenschulen infolge der verschiedenen Konfessionen unmöglich sind und auch nur wieder Anlaß zur Zersplitterung und Reibungen geben würden, kann eine vollkommene Einheitlichkeit nur durch die deutsche Gemeindeschule gewährleistet werden.
2. Die religiöse Betreuung der Schüler ist durch den § 10, § 16 Abs. 2, 5, 7, 8, § 17 Abs. 2 und § 19 Abs. 2 des Gesetzes 308 vollkommen gewährleistet. Die Mitberatung der deutschen Orts-Pfarrer bei allen Verwaltungsangelegenheiten der Volksschulen ist durch den § 27 Abs. 2 und § 30 A Abs. gegeben. Wo deutsche Ortspfarrer nicht vorhanden sind, kann eine Vertretung bestimmt werden, die die unten vorgesehene Schiedsrichterkommission vorschlägt.
3. Da die Deutsche Volksgruppe in der Slowakei im Sinne des Punktes 24 des Programms der NSDAP und vieler richtunggebender Aussprüche des Führers aller Deutschen auf dem Standpunkt des positiven Christentunis steht, wird die Volksgruppenführung jede Haltung der Mitglieder der Deutschen Partei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände, die im Gegensatz dazu steht, mit allen Mitteln verhindern und für ein reibungsloses Verhältnis zu allen kirchlichen Einrichtungen Sorge tragen.
4. Über alle aus dieser Vereinbarung erwachsenden gegenseitigen Probleme und entstehenden Streitfragen berät eine permanente Sehiedsrichterkommission, die aus dem Hauptleiter für Kultur, dem Leiter der Deutschen Abteilung im Ministerium für Schulwesen, dem Beauftragten der katholischen Bischofsämter, Pfarrer Josef Steinhübel und dem bischöflichen Administrator Johannes Scherer besteht. Kann die Schiedsrichterkommission eine Einigung nicht finden, entscheidet der Volksgruppenführer.”
Himmler Files, Folder 6.