2 Die Kirchenleitung beschloß, den einzelnen Gemeinden versiegelte Briefe zuzusenden, die die genauen Anweisungen für die geschlossene Evakuierung der Ortschaften enthielten und erst im Evakuierungsfalle geöffnet werden sollten; vgl. Bericht Nr. 129, S. 713, Anm. 1.