5 s. darüber Anlage 2, vor allem Abschnitt VI.
Die der Slowakei von der tschechoslowakischen Regierung zunächst mit Rücksicht auf die starken autonomistischen Strömungen zugebilligte Selbstverwaltung wurde allerdings in der folgenden Zeit wieder stark eingeengt und im Jahre 1947, in dem es den kommunistischen Elementen in der Slowakei gelang, die Macht völlig an sich zu reißen, fast völlig beseitigt (s. darüber Mikus, a. a. O., S. 277 ff. und Lettrich, a. a. O., S. 249 ff.). Abgeschlossen wurde diese Entwicklung nach dem kommunistischen Staatsstreich vom Februar 1948; vgl. Mikus, a. a. O., S. 285 ff. und Lettrich, a. a. O., S. 256 ff.