3. Rückkehr von der Flucht nach Beendigung der Kampfhandlungen.

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Der größte Teil der aus dem Ostsudetenland und dem östlichen Protektoratsgebiet geflohenen Deutschen wurde in Westmähren und den unmittelbar benachbarten Bezirken Böhmens vom Ausbruch des tschechischen Aufstandes und vom deutschen Zusammenbruch überrascht. Besonders hart war das Schicksal derjenigen, die sich zu diesem Zeitpunkt im innertschechischen Gebiet befanden; denn neben den Drangsalierungen durch Rotarmisten waren sie der Willkür und den Haßgefühlen der tschechischen Aufständischen, aber auch der Behörden und der Zivilbevölkerung ausgeliefert. Der Verlust der geretteten Habe durch Plünderung und Konfiskation war noch das geringste Übel. Die Not steigerte sich durch Ausschreitungen aller Art und den Entzug der persönlichen Freiheit mit Zwangsarbeit und Internierung. Soweit die Flüchtlinge den Internierungs- und Sammellagern entgehen konnten, schlugen sie sich unter großen Entbehrungen in ihre Heimatorte durch2.

Im Osten des Schönhengstgaus (Kreise Mährisch Trübau, Zwittau, Landskron und Hohenstadt), wo der größte Teil der aus dem östlicheren Sudetenland geflohenen deutschen Bevölkerung eine Zuflucht gefunden hatte, und auch in anderen Gebieten wurden die Flüchtlinge von den neugebildeten tschechischen Verwaltungsorganen zur sofortigen Rückkehr aufgefordert, und zwar mit dem Hinweis, daß der bei der Flucht zurückgelassene Besitz bei einer längeren Abwesenheit des Besitzers beschlagnahmt würde3. Bei der geflohenen Landbevölkerung bedurfte es nicht erst solchen Druckes, sie suchte noch im Wirrwarr des Zusammenbruchs und des sowjetischen Einmarsches, getrieben von der Sorge um Hof und Frühjahrsbestellung, zum Heimatort zurückzukehren. Da aber plündernde Rotarmisten die Hauptverkehrsstraßen unsicher machten, zogen die meisten von ihnen auf kaum befahrbaren Seiten- und Gebirgsstraßen und oft auf weiten Umwegen heimwärts. Meist blieben alle diese Vorsichtsmaßnahmen erfolglos. Trotz Umgehung der von den Sowjets oder Tschechen besetzten Ortschaften und Übernachtung in Wäldern griffen Streifen viele Rückkehrer auf, konfiszierten Pferde und Wagen und lieferten die Menschen in Sammel- und Internierungslager ein. Soweit sie nur vorübergehend festgehalten wurden, mußten sie zu Fuß den Weg fortsetzen, da die Benutzung der Verkehrsmittel für die Deutschen inzwischen verboten worden war4.


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Die Evakuierten, die seinerzeit mit Autobussen oder der Bahn abtransportiert worden waren, erhielten nur in wenigen Fällen eine Fahrgenehmigung oder wurden, als Deutsche erkannt, aus dem Zug geholt; meist mußten sie auch zu Fuß den Rückweg antreten1. Sie ließen das gerettete Gepäck in ihren bisherigen Aufenthaltsorten, in der Hoffnung, es später einmal nach Normalisierung der Verhältnisse, holen zu können. Den wenigsten von ihnen gelang das, da die Tschechen die Aufbewahrung fremden Eigentums strengstens untersagten und die sofortige Ablieferung der von den Flüchtlingen zurückgelassenen Habe anordneten2.

Die Heimkehrenden fanden ihre Wohnungen und Höfe, soweit sie nicht schon in den Kämpfen zerstört worden waren, entweder ausgeplündert oder beschlagnahmt und von Tschechen besetzt vor3. Sie mußten bei Nachbarn, Verwandten oder Bekannten Unterkunft suchen oder wurden gleich in Lager eingewiesen, die vor allem im tschechischen Gebiet vielerorts errichtet worden waren4.


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