c. Die Zerstörung des sudetendeutschen Kirchen- und Schulwesens.

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Die gesamte Politik der neuen Tschechoslowakischen Republik zielte nach den Grundsätzen des Kaschauer Programms darauf, die Lebensgrundlagen der Deutschen in der Tschechoslowakei zu untergraben. Diesem von Anfang an offen bekannten Ziele diente auch das Vorgehen gegen die Institutionen des deutschen Kulturlebens, vor allem gegen Kirche und Schule.

Mit Ausnahme der Bevölkerung des Kreises Asch und einiger protestantischer Diasporagemeinden gehörten die Sudetendeutschen der röm.-katholischen Kirche an. Da die Bischofssitze der Diözesen mit Ausnahme von Leitmeritz im tschechischen Gebiet lagen, waren mit Zustimmung des Heiligen Stuhls nach der Eingliederung des Sudetenlandes in das Deutsche Reich für die sudetendeutschen Bistumsanteile Generalvikariate mit selbständigem Jurisdiktionsbereich errichtet worden2. Allen kirchenrechtlichen Bestimmungen entgegen wurden diese im Sommer 1945 durch die tschechischen Ordinariate aufgelöst. Das gleiche geschah mit der Theologischen Fakultät der Deutschen Universität Prag und dem dortigen Theologenkonvikt3. Auch das Priesterseminar mit der theologischen Lehranstalt in Leitmeritz wurde geschlossen. Die aus dem Kriege heimkehrenden deutschen Theologen nahm man in den im tschechischen Gebiet liegenden Seminaren nicht auf.

Das kirchliche Vermögen galt als deutscher Besitz, wenn es von einem Deutschen verwaltet wurde. Zu seiner Sicherstellung entsandten daher die tschechischen kirchlichen Behörden in die Klöster und andere kirchliche Institutionen tschechische Geistliche, die die Vermögensverwaltung übernahmen4. Die deutschen Ordensprovinzen im Sudetenland verfielen auf diese Weise der Liquidation ebenso, wie das andere Kirchenvermögen für die deutschen Gläubigen verloren ging. Caritative Hilfsaktionen für die unverschuldet in Not geratene Bevölkerung waren damit unmöglich geworden.

Aber auch die seelsorgliche Betreuung der Deutschen wurde offensichtlich planmäßig behindert. Wie viele Berichte bezeugen, verbot man den Gebrauch der deutschen Sprache in den Gottesdiensten5 und wurden deutsche Pfarrer und Ordensgeistliche ZUP Zwangsarbeit herangezogen und ver-


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schleppt1. Die Abhaltung des Religionsunterrichts für die deutschen Kinder scheiterte am Einspruch tschechischer Behörden. Mancherorts waren wochenlang auch keine kirchlichen Begräbnisse mehr möglich, da entweder das Betreten des Friedhofs verboten wurde oder überhaupt keine Priester vorhanden waren.

Tschechische Priester übernahmen die Pfarreien, die oft monatelang verwaist geblieben waren. Einzelne dieser Geistlichen und ihrer Oberen vergaßen Amt und Würde und steigerten durch ihr chauvinistisches Verhalten die Verzweiflung unter den Gläubigen2. Andererseits bemühten sich tschechische Priester um die seelsorgerische Betreuung vor allem der in ihren Pfarrbezirken befindlichen Häftlinge, Lagerinsassen und Zwangsarbeiter. Nur allzuoft wurden sie allerdings dabei durch den Druck der öffentlichen Meinung, die jeden Kontakt mit Deutschen als nationalen Verrat brandmarkte, und auch durch radikale Lagerkommandanten und Bewachungsmannschaften behindert3. Auch die internierten deutschen Geistlichen hatten meist keine Möglichkeit, Gottesdienst zu halten oder den Gläubigen geistlichen Beistand zu leisten4. Der deutsche Klerus mußte bis auf wenige Ausnahmen mit seinen Gemeinden das Land verlassen. Das gleiche Schicksal widerfuhr den Klosterschwestern. Einige Kongregationen, die in der Krankenpflege tätig waren, durften wohl zunächst noch bleiben und konnten viel Not unter der deutschen Bevölkerung lindern, in den folgenden Jahren wurden aber auch sie zum Verlassen der ČSR gezwungen5.

Von der Deutschen Evangelischen Kirche in Böhmen, Mähren und Schlesien, der einzigen rein deutschen kirchlichen Gemeinschaft wurde nach dem offiziellen Abschluß der Austreibung durch ein Gesetz vom 6. Mai 1948 festgestellt, daß sie am 4. Mai 1945 aufgehört habe zu bestehen. Ihr Vermögen wurden in das Eigentum des tschechoslowakischen Staates überführt6.

Bereits im Kaschauer Programm war die Schließung aller deutschen Schulen in der Tschechoslowakei angekündigt worden7. Anfang Juni 1945 wurden sie durch eine Verordnung des Erziehungsministers geschlossen, ohne daß der durch die Kriegsereignisse unterbrochene Unterricht wieder aufgenommen worden war8. Eine Aufnahme des Schulbetriebs wäre ohnehin nicht möglich gewesen, da die Lehrer bis auf wenige Ausnahmen ver-


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haftet, interniert oder in Zwangsarbeit beschäftigt waren1. Das gleichzeitige Aufnahmeverbot für Kinder deutscher Volkszugehörigkeit in tschechische Schulen schloß die Jugend von jeder Schulbildung auch in den Grundschulen aus und unterband vor allem für die Tausende deutscher Kinder, die noch nach Abschluß der Aussiedlung im Lande verblieben, jede Aufstiegsmöglichkeit in sozial höherstehende Berufe2. Es waren Maßnahmen, die weniger der nationalsozialistischen Schulpolitik im „Protektorat” als der in Polen und den besetzten Gebieten der Sowjetunion glichen.

Als Krönung dieser Aktionen erklärte das Dekret vom 18. Oktober 1945 die Deutsche Universität Prag als „feindliches Institut” und löste sie für immer auf, „um die lang andauernden historischen Bemühungen des ganzen tschechischen Volkes in der Frage der Prager Universität zum Abschluß zu bringen und die Früchte der nationalen Revolution und des Kampfes um die Befreiung der Tschechoslowakischen Republik rechtlich zu sichern”3. Es war ein Akt von symbolischer Bedeutung für das Schicksal des Sudetendeutschtums, denn die wechselvolle Geschichte der Prager Universität seit ihrer Gründung war immer ein Spiegelbild des jeweiligen Auf und Ab der jahrhundertelangen Auseinandersetzung zwischen Tschechen und Deutschen im Sudetenraum gewesen. Die rückwirkende Datierung der Auflösung der Deutschen Universität auf den 17. November 1939 sollte eine nationale Demonstration und zugleich eine späte politische Vergeltungsaktion für die Schließung der tschechischen Hochschulen bilden4. Tatsächlich hatte die Prager Deutsche Universität, die älteste deutsche überhaupt, schon seit dem Ausbruch des Aufstandes am 5. Mai zu bestehen aufgehört und war in jenen Tagen zum Schauplatz von Exzessen gegen Dozenten und Studenten geworden5. Zugleich mit der Deutschen Universität Prag wurden auch die Deutschen Technischen Hochschulen in Prag und Brunn aufgelöst6.

Konsequent unterdrückte man jede kulturelle Betätigung der Sudetendeutschen und konfiszierte das Vermögen der kulturellen Organisationen, Verbände und Institutionen7. Zeitungen und Bücher in deutscher Sprache


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durften nicht erscheinen1. In dem Bestreben, jedes Zeugnis, das von der jahrhundertelangen Anwesenheit deutscher Menschen in den Sudetenländern sprach, auszulöschen, verbot man nicht nur deutsche Ortsnamen, beseitigte die deutschen Schilder und Straßenbezeichnungen, sondern ging in einzelnen Orten so weit, auch die deutschen Inschriften von den Grabdenkmälern zu entfernen2.