1 Nach einer tschechisch-amerikanischen Vereinbarung sollten die Ausgewiesenen 50 bzw. 70 kg Gepäck mitnehmen, anstatt des bis zu diesem Zeitpunkt gestatteten Mindestgepäcks von 30 kg; s. hierzu Einleitende Darstellung, S. 121. Da die Amerikaner vor der Übernahme der Transporte sich darüber vergewisserten, ob auch die Vereinbarungen von den Tschechen eingehalten wurden, sorgten die tschechischen Behörden von sich aus für die Einhaltung der Abmachungen.