1 Übersetzung: „Gegenstand der Amtshandlung ist die Durchführung der Sicherstellungsmaßnahmen gemäß § 23 der Devisenordnung Nr. 155/1939 Sammlung der Gesetze und Verordnungen. Der Leiter der Kommission wies sich der Partei mit der Ermächtigung des Vorstehers des Finanzamtes in Iglau vom 19. Mai 1945 aus und forderte sie auf, zum Zwecke der Sicherstellung den Amtsorganen vorzulegen: sämtliche in- und ausländischen Zahlungsmittel (Valuten resp. Devisen), Wertpapiere, Markensammlungen, Sparbücher und sämtliche Gegenstände aus Gold, Silber und Platin sowie unverarbeitete derartige Metalle ..."