24 Die neue Verfassung trat am 3. 9. 1931 in Kraft; kritische Inhaltswiedergabe bei Georg Lubenoff, Die Verfassung Jugoslawiens v. 3. 9. 1931. In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Bd. 3, 1933, S. 402 ff. Die Verfassung führte das Zweikammersystem ein; sowohl das Wahlgesetz für den Senat v. 30. 9. wie auch das Wahlgesetz für das Abgeordnetenhaus v. 10. 9. 1931 stießen auf erbitterten Widerstand der oppositionellen Parteien (Kroatische Bauernpartei, Demokraten, Klerikale), deren Führer zum Boykott der Wahl aufriefen.