4 Vgl. die Stellungnahme des Bevollmächtigten des Auswärt. Amtes beim Deutschen Militärbefehlshaber Serbien, Gesandten Benzlers, v. 7. 9. 1942, die deutsche Volksgruppe sei "absolut bevorzugt" behandelt worden, obwohl "die serbische Minderheit... an sich juristisch Staatsvolk ist", P.A., Bd. 230/153672; dazu S. Jankos Eingeständnis (Reden, S. 71; Banaler Beobachter v. 27. 7. 1941), das "Volksgruppenstatut" sei "auf unseren Wunsch hin erlassen worden, ohne daß viel darüber verhandelt worden wäre". Am 24. 8. 1941 erklärte Janko (Reden, S. 83) ergänzend: "Die Volksgruppenführung handelt nach Befehlen der übergeordneten Stellen und ist diesen für alles, was sie tut, verantwortlich!"