8 Geheimschreiben Bergers v. 16. 6. 1943, NO-5901; im gleichen Brief hieß es indes wenig später: "Für Kroatien und Serbien die allgemeine Wehrpflicht zu verkünden, ist staatsrechtlich nicht möglich"; offensichtlich suchte Berger eine völkerrechtlich fragwürdige Unterscheidung zwischen dem Rechtsstatus des Banats und Nedić-Serbiens zu bestimmen. - Himmler vertrat grundsätzlich den Gedanken einer "völkischen Wehrpflicht" aller Deutschen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, verzichtete jedoch auf eine gesetzliche Fixierung dieser Auffasung, die gleichwohl Richtschnur der SS-Führung für die Behandlung auch der süosteuropäischen Volksdeutschen blieb; vgl. NO-2038 u. 1650, Schreiben Bergers an Luther v. 5. 9. 1942, P. A., Bd. 323.