10 Telegr. der Deutschen Gesandtschaft v. 16. 12. 1942, P.A., Bd. 331; im Oktober 1942 hatte der Leiter der politischen Abteilung des ungarischen Außenministeriums noch erklärt, daß die Rückkehr als Reichsbürger und ihre Einbürgerung "allenfalls . . . nach Ablauf von 5 Jahren" möglich sei, Telegr. v. 10. 10. 1942, ebda; vgl. aber S. 80 E, Anm. 36.