9 Auch in der authentischen Interpretation des AVNOJ-Präsidiums vom 8. 6. 1945 (Anlage 9b, S. 183 E f.) zum AVNOJ-Beschluß vom 2.11.1945, in der es sich bemühte, den uneingeschränkten Rigorismus bei der Vermögensbeschlagnahmung und dem Entzug der bürgerlichen Rechte der Deutschen etwas abzudämpfen, indem den Behörden die Ausnahmen (Mischehen, assimilierte Deutsche, Helfer der Partisanen) ausdrücklich eingeschärft wurden, war von denjenigen "jugoslawischen Staatsbürgern deutscher Volkszugehörigkeit" die Rede, auf die das Gesetz zutreffe; vgl. H. J. Seeler, Das Staatsangehörigkeitsrecht der Volksdeutschen, Frankfurt 1960, S. 76 ff.; ders., Die Staatsangehörigkeit der Jugoslawiendeutschen. In: Zeitschrift für das Standesamtswesen, 1956, S. 146ff.; Hubmann, Jugoslawische Staatsangehörigkeitsrechte. In: Neue Juristische Wochenschrift, 1952, S. 173 ff.