17 Bereits im Dezember 1944 waren solche staatlichen Kinderheime eingerichtet worden (Verordnung des Kommissars für Sozialpolitik v. 8. 12. 1944, Uradni List v. 9. 2. 1945). wobei "geschlossene Kindersiedlungen" in den von der donauschwäbischen Bevölkerung verlassenen Teilen ehemals deutscher Siedlungen im Banat eingerichtet werden sollten. Die deutschen Kinder wurden auf bereits bestehende Institutionen verteilt.