7 Außer dem von der Agrarreform betroffenen landwirtschaftlichen Besitz verloren die Kirchengemeinden nach der Verstaatlichung der Schulen (s. u.) auch die sog. Kantorenfelder, deren Nutznießung den Kantoren (Vorsängern) überlassen war, da diese in den meisten Fällen auch im Schuldienst standen, vgl. Georg Grassl, Das Schulwesen der Deutschen in Südslawien. In: Nation und Staat, 1. Bd. 1927/8, S. 795; Kaspar Hügel, Donauschwäbische Schule zwischen Volk und Staat. In: Südostdeutsche Heimatblätter, 2. Jg. 1953, S. 21.