9 In der politischen und "rassischen" Überprüfung der Umsiedler bei der sog. Schleusung wurden diejenigen Personen als A- und 0-Fälle eingestuft, deren Ansatz im annektierten Grenzgebiet der Untersteiermark wegen verwandtschaftlicher Beziehungen zu Slowenen und politischer Unzuverlässigkeit unerwünscht schien.