15 So suchte die Regierung durch Manipulationen mit der Optionsfrist, die zwei Jahre nach dem Minderheitenschutzvertrag vom 10. 9. 1919 (Art. 4) - verlängert bis 20. 7. 1922 - ablief, Deutsche und Ungarn möglichst zahlreich von den Parlamentswahlen fernzuhalten, indem sie ihnen die Wahlberechtigung entzog; Der Auslandsdeutsche, Jg. 1922, H. 17, S. 490.