1 ) Aufmunternd wirkte in dieser Beziehung allein schon, daß im Dezember 1944, d. h. vor Beginn der Januaroffensive nach Ostdeutschland, durch den Volks-Verteidigungskommissar der Sowjetunion eine sehr weitgehende Sondererlaubnis für die Angehörigen der Roten Armee zur Verschickung von Paketen von Deutschland nach Kußland erlassen worden war. Übersetzung des Wortlauts dieses Befehls befindet sich unter dem nicht veröffentlichten Material der Dokumentensammlung. Über sonstige Aufmunterungen zum Plündern s. auch die auf S. 62 E, Anm. 4, genannten Darstellungen.