2 ) Bei den in mehreren Berichten ehemaliger Zwangsverschleppter genannten Polen (vgl. z. B. die Berichte Bd. I, 2: Nr. 151, S. 46; Nr. 157, S. 61; Nr. 159, S. 65) handelt es sich offenbar um eingedeutschte Polen aus der Zeit der deutschen Herrschaft, die sich in die deutsche Volksliste aufnehmen ließen und deshalb später ven den Polen als Verräter betrachtet wurden. Ähnlich wie von den der Wlassow-Armee angehörenden Russen manche zusammen mit Deutschen in sowjetische Arbeitslager verschleppt wurden (vgl. z. B. Bericht Bd. I, 2: Nr. 151, S. 44), sind offenbar auch manche von diesen Polen in russische Lager deportiert worden (vgl. z. B. Bericht Bd. I, 2: Nr. 255, S. 513).