1 ) In den Grenzen von 1939, d. h. einschl. des Memellandes, aber ohne die 1937 zu Ostpreußen gehörenden Kreise des Reg.-Bez. Westpreußen, die mit ihren rund 300 000 Einwohnern 1939 dem Reichsgau Danzig-Westpreußen eingegliedert wurden. Nicht einbegriffen sind ferner die polnischen Gebiete des Reg.-Bez. Zichenau sowie des Kreises Sudauen mit ihrer fast rein polnischen Bevölkerung.