2 ) Durch Verordnung vom 25. 5. 1945 wurde das Dekret vom 5. 2. 1945 über den Umtausch der Deutschen Mark auf den Freistaat Danzig ausgedehnt, und bereits am 6. 5. 1945 war das Gesetz über „Ausstoßung feindlicher Elemente aus der polnischen Gemeinschaft” erlassen worden, das auch für den Bereich der Freien Stadt Danzig Geltung hatte.