1 ) Der Inhalt der öffentlichen Anschläge, durch welche die polnischen Behörden der deutschen Bevölkerung östlich der Oder-Neiße die Bedingungen der Ausweisung bekanntgaben, entsprachen im allgemeinen den im britisch-polnischen Ausweisungsabkommen vom 14. Februar 1946 vereinbarten Bestimmungen, vgl. z. B. den in Bd. I, 2: Nr. 351, S. 817, Anm. 2, wiedergegebenen Text einer im Landkreis Breslau angeschlagenen polnischen Bekanntmachung über die Durchführung der Ausweisung.