2 ) vgl. Dziennik Ustaw, Pos 106/46. Ein im wesentlichen gleichlautendes Gesetz wurde am 22. Oktober 1947 für das Gebiet der Freien Stadt Danzig erlassen (vgl. Dziennik Ustaw, Pos. 378/47); bemerkenswert ist, daß dabei (Art. 3) auch die Übertragung des polnischen Staatsbürgerrechtes an Personen ehemaliger deutscher Staatszugehörigkeit für zulässig erklärt wurde, die erst nach dem 31. 8. 1939 in Danzig wohnhaft waren.