1 ) Wird dabei, wie es hier geschieht, als Stichjahr das Jahr 1950 zugrundegelegt, so können bei dieser Berechnung diejenigen Ostvertriebenen unberücksichtigt gelassen werden, die 1950 nicht im Bundesgebiet oder der Sowjet-Zone sondern in Österreich lebten oder bis zu diesem Zeitpunkt nach anderen europäischen Staaten und nach Übersee ausgewandert waren, wie andererseits auch die zahlenmäßige Zunahme der Vertriebenen außer Acht bleiben kann, die durch natürlichen Bevölkerungsüberschuß unter den in Mittel- und Westdeutschland befindlichen Vertriebenen seit ihrer Ankunft bis zum Jahre 1950 eingetreten ist. Beide Quoten bewegen sich etwa in gleicher Größenordnung, so daß angenommen werden kann, daß die durch Nichterfassung der ins Ausland abgewanderten Vertriebenen verursachte Differenz ausgeglichen wird durch die Tatsache, daß bei der Registrierung der 1950 im Bundesgebiet befindlichen Vertriebenen auch der nach der Vertreibung stattgefundene Geburtenüberschuß der Vertriebenen enthalten ist.